E-Rechnung schreiben, auch für Kunden im Ausland

ZUGFeRD-PDF oder XRechnung mit den Pflichtangaben für deinen Steuerfall. Kostenlos und ohne Anmeldung. Deine Daten bleiben in deinem Browser.

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Rechnung ausfüllen
Kurz gesagt

Solange du in Deutschland steuerpflichtig bist, schreibst du Rechnungen nach deutschem Umsatzsteuerrecht, auch wenn du gerade in Lissabon am Laptop sitzt. Welcher Hinweis auf die Rechnung gehört, hängt davon ab, wo dein Kunde sitzt. Für Firmen in anderen EU-Ländern gilt meist Reverse Charge, für Firmen außerhalb der EU ist eine Dienstleistung meist nicht in Deutschland steuerbar. Rechnungen an Firmen in Deutschland müssen spätestens ab 2028 E-Rechnungen sein, außer du bist Kleinunternehmer. Das Werkzeug unten erstellt beide gängigen Formate.

Deine Eingaben verarbeitet nur dein Browser. Wambur bekommt sie nicht zu sehen und speichert nichts auf einem Server. Ob dein Browser den Entwurf für den nächsten Besuch behält, entscheidest du mit dem Haken „Entwurf auf diesem Gerät speichern“. Ohne Haken ist die Rechnung weg, sobald du den Tab schließt. „Alle lokal gespeicherten Invoice-Kit-Daten löschen“ entfernt gespeicherte Entwürfe wieder. Auf dieser Seite laden wir keine Werbung und keine Statistik, auch wenn du beides zugelassen hast.

Deine Rechnung

Lokale Daten

Ohne Auswahl bleibt die Rechnung nur bis zum Schließen geöffnet. Gespeicherte Rechnungsdaten können auf gemeinsam genutzten Geräten für andere sichtbar bleiben. JSON-Sicherungen und Downloads musst du separat löschen.

Invoice Kit Pro: aktivieren und verwenden

Pro ist nicht aktiviert.

Kunden und Artikel wiederverwenden, Rechnungen lokal als bearbeitbare Kopien archivieren. Die Basisfunktionen bleiben kostenlos verfügbar.

Öffne deine Lizenzdatei in einem Texteditor und füge den vollständigen Inhalt hier ein. Der Code beginnt mit IKPRO1. Die Prüfung findet nur auf deinem Gerät statt.

TXT-Dateien und bisherige .invoicekit-license-Dateien werden unterstützt. Unter Linux zeigt Strg+H im Dateidialog auch versteckte Ordner wie .local an.

Deine Pro-Daten kannst du auch nach Ablauf oder Deaktivierung der Lizenz sichern.

Absender (du)

Bitte mindestens eine der beiden Angaben ausfüllen. USt-IdNrn. werden nur auf ihr Grundformat geprüft, ohne Online-Abfrage oder Bestätigung der Registrierung.

Firmenangaben (Pflicht für GmbH, UG, AG, e.K., OHG, KG)

Nach § 35a GmbHG, § 80 AktG, § 37a HGB gehören Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und Geschäftsführer auf Geschäftsbriefe. Rechtsform und Sitz stehen im Namen bzw. in der Anschrift.

Empfänger (Kunde)

Rechnung

Umsatzsteuer

Positionen

LeistungMengeEinheitEinzelpreis nettoUSt. %

Zahlung

Bei unentgeltlicher Leistung bleiben die Preise als Warenwert sichtbar. Die Rechnung zieht sie vollständig als Nachlass ab und weist 0,00 zur Zahlung aus. Zahlungsart, Zahlungsziel und GiroCode entfallen.

Nur die letzten vier Ziffern, niemals die vollständige Kartennummer.

Ein vereinbarter Skonto ist Pflichtangabe (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG).

Hinweise

Welcher Steuerfall passt zu deinem Kunden?

Maßgeblich ist bei Dienstleistungen wie Design, Programmierung, Texten oder Beratung vor allem, ob dein Kunde ein Unternehmen ist und in welchem Land er sitzt. Die Tabelle zeigt die Grundfälle und den Steuerfall, den du dafür im Werkzeug auswählst.

Grundfälle bei Dienstleistungen, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist
Dein KundeBeispielSteuerfall im WerkzeugWas auf die Rechnung muss
Firma in DeutschlandAgentur in HamburgNormal oder KleinunternehmerUmsatzsteuer, oder als Kleinunternehmer der Hinweis auf § 19 UStG
Firma in einem anderen EU-LandStart-up in LissabonReverse ChargeDeine USt-IdNr. und die des Kunden sowie der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
Firma außerhalb der EUKunde in den USA, im Vereinigten Königreich oder in der SchweizNicht im Inland steuerbarKeine deutsche Umsatzsteuer. Das Werkzeug druckt einen erklärenden Hinweis.
PrivatpersonOnline-Coaching für eine Kundin in WienNormalDeutsche Umsatzsteuer, mit der Ausnahme im nächsten Absatz

Die Ausnahme betrifft elektronisch erbrachte Leistungen, etwa Downloads oder Online-Kurse ohne persönliche Betreuung, an Privatleute in anderen EU-Ländern. Liegen solche Umsätze zusammen mit Fernverkäufen über 10.000 Euro im Jahr, gilt die Umsatzsteuer im Land der Kundschaft (§ 3a Abs. 5 UStG). Für Warenlieferungen gibt es eigene Fälle, die das Werkzeug ebenfalls kennt: innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhr.

Zwei Punkte gehen bei Reverse Charge oft unter. Die Rechnung muss spätestens am 15. Tag des Monats nach der Leistung ausgestellt sein (§ 14a Abs. 1 UStG). Außerdem meldest du diese Umsätze zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 18a UStG). Ob die USt-IdNr. deines Kunden gültig ist, kannst du dort ebenfalls bestätigen lassen.

Als Kleinunternehmer befreit dich § 19 UStG nur für Umsätze, deren Leistungsort in Deutschland liegt. Arbeitest du für Firmen im EU-Ausland, klär mit einer Steuerberatung, welcher Steuerfall und welcher Hinweis auf die Rechnung gehören. Was ein Wohnsitzwechsel für deine Steuerpflicht bedeutet, steht auf Steuern im Ausland.

Rechtsgrundlagen im Volltext: § 14 UStG (Pflichtangaben), § 14a UStG (Reverse Charge), § 3a UStG (Leistungsort), § 18a UStG (Zusammenfassende Meldung), § 19 UStG (Kleinunternehmer) und das BZSt zur USt-IdNr.

Ab wann musst du E-Rechnungen schreiben?

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind. Als Freelancer ohne Firmensitz zählt dafür dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt. Wer seinen deutschen Wohnsitz behält und nur zeitweise im Ausland arbeitet, bleibt also betroffen. Die Übergangsfristen laut Bundesfinanzministerium:

  • Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür.
  • Bis 31. Dezember 2026 darfst du noch Papierrechnungen schreiben. Ein einfaches PDF geht nur, wenn dein Kunde zustimmt.
  • Im Jahr 2027 gilt diese Übergangsregel nur noch, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug.
  • Ab 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung für Rechnungen an Unternehmen in Deutschland Pflicht.

Ausgenommen sind Rechnungen von Kleinunternehmern, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und Rechnungen an Privatleute. Für Kunden im Ausland gilt die deutsche Pflicht nicht. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist trotzdem ein gewöhnliches PDF, das jeder Kunde öffnen kann, und damit auch dort keine schlechte Wahl.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Stand März 2026), Fragen 3, 4, 11 und 12.

Welches Format brauchst du: ZUGFeRD oder XRechnung?

ZUGFeRD ist ein PDF, in dem die Rechnungsdaten zusätzlich als XML-Datei stecken. Menschen lesen das PDF, Buchhaltungsprogramme lesen die Daten. Das passt für die meisten Firmenkunden. Weichen Bild und Daten voneinander ab, gelten seit 2025 die Daten. XRechnung ist reines XML ohne Layout und wird vor allem von Behörden verlangt, meist zusammen mit einer Leitweg-ID. Das Bundesfinanzministerium nennt beide Formate als zulässig, ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Das Werkzeug erzeugt ZUGFeRD 2.3 im Profil EN 16931 und XRechnung 3.0.

Ein einfaches PDF aus Word oder einem Rechnungsprogramm ohne eingebettete Daten ist keine E-Rechnung. Es gilt als „sonstige Rechnung“ und ist nur noch in den Übergangsfristen erlaubt. Wie ein Kunde deine Rechnung sieht, prüfst du mit unserem E-Rechnungs-Viewer.

Technische Standards: XRechnung bei der KoSIT und ZUGFeRD beim FeRD.

Was prüft das Werkzeug, und was nicht?

Vor jedem Export prüft das Werkzeug, ob die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ausgefüllt sind: Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitpunkt, Positionen und Steuersätze. Je nach Steuerfall kommen weitere Felder dazu, bei Reverse Charge zum Beispiel beide USt-IdNrn. Außerdem prüft es Formate: die Prüfziffer der IBAN, E-Mail-Adressen, Länder- und Währungscodes, Datumsangaben und das Grundformat einer USt-IdNr. Ob eine USt-IdNr. tatsächlich vergeben ist, fragt es nirgends ab. Fehlt etwas oder passt ein Format nicht, steht die Meldung direkt am Feld, und es entsteht keine Datei. Den gesetzlichen Hinweis zum Steuerfall druckt es automatisch, auf Wunsch in der Sprache deines Kunden.

Welcher Steuerfall zu deinem Auftrag passt, entscheidet das Werkzeug nicht. Es prüft nur, ob die Angaben für den gewählten Fall vollständig sind. Nicht abgedeckt sind Differenzbesteuerung, Reiseleistungen, Gutschriften im Gutschriftverfahren und Länder mit staatlicher Echtzeitfreigabe von Rechnungen wie Italien oder Polen.

Das Werkzeug verschickt nichts. Die Datei schickst du selbst per E-Mail an deinen Kunden. Aufbewahren musst du jede Rechnung acht Jahre, bei einer E-Rechnung mindestens den XML-Teil in seiner ursprünglichen Form (§ 14b UStG). Ein Ordner je Jahr mit regelmäßiger Sicherung ist ein brauchbarer Anfang. Mit „Sichern (JSON)“ legst du eine Rechnung als Datei ab und lädst sie später als Vorlage wieder.

Oben im Formular steht außerdem ein Bereich für Invoice Kit Pro. Mit einer Lizenz kommen ein Kundenstamm, ein Artikelstamm und ein Archiv bearbeitbarer Rechnungskopien dazu, ebenfalls nur in deinem Browser. Dieses Archiv ist nicht revisionssicher und ersetzt nicht die Ablage der Dateien, die du verschickt hast. Lizenzen gibt es derzeit nur als Geschenk vom Herausgeber von Invoice Kit. Alle übrigen Funktionen laufen ohne Lizenz.

Invoice Kit, das Open-Source-Projekt hinter dem Werkzeug, erzeugt XRechnung 3.0 und ZUGFeRD 2.3 im Profil EN 16931. Eine vollständige Prüfung gegen XML-Schema, Schematron, EN 16931 oder PDF/A findet im Browser nicht statt, und für den aktuellen Stand veröffentlicht das Projekt keine Prüfberichte externer Validatoren. Wenn du sichergehen willst, prüfst du eine Datei selbst: die XRechnung mit dem kostenlosen Validator der KoSIT, das ZUGFeRD-PDF mit Mustang und das PDF/A-Format mit veraPDF. Alle drei lassen sich auf dem eigenen Rechner ausführen, deine Rechnung muss dafür nirgends hochgeladen werden.

Wie kommt das Geld aus dem Ausland an?

Innerhalb des Euro-Zahlungsraums SEPA überweisen Kunden auf deine IBAN wie im Inland. Wählst du als Zahlungsart „SEPA-Überweisung (EUR)“, druckt das Werkzeug dafür einen GiroCode, den dein Kunde mit der Banking-App scannt. Für Rechnungen in Franken, Pfund oder Dollar stellst du „Überweisung (IBAN, auch Fremdwährung)“ ein. Zahlt ein Kunde aus den USA, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz, kosten Auslandsüberweisung und Umrechnung oft Gebühren auf beiden Seiten. Ein Konto mit Empfangsdaten in der Währung deines Kunden kann das vereinfachen. Worauf du dabei achten solltest, vergleicht unser Ratgeber zum Multiwährungskonto.

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Für einige Währungen gibt Wise dir eigene Kontodaten, auf die dein Kunde wie auf ein Konto in seinem Land überweist. Welche Währungen das sind und was der Empfang kostet, hängt von Währung und Wohnsitz ab. Für Firmenzahlungen ist Wise Business vorgesehen. Das Guthaben bei Wise unterliegt keiner gesetzlichen Einlagensicherung.

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Häufige Fragen zur E-Rechnung

Welche Rechnung schreibe ich, wenn ich im Ausland arbeite, aber in Deutschland steuerpflichtig bin?
Solange du in Deutschland steuerpflichtig bist, gilt für deine Rechnungen das deutsche Umsatzsteuergesetz, egal in welchem Land dein Laptop gerade steht. Welcher Steuerfall passt, hängt von deinem Kunden ab: Firma in Deutschland, Firma in einem anderen EU-Land, Firma außerhalb der EU oder Privatperson. Die Tabelle auf dieser Seite ordnet die Grundfälle zu. Gibst du deinen Wohnsitz in Deutschland auf, können sich die Regeln ändern. Das klärst du mit einer Steuerberatung.
Was bedeutet Reverse Charge auf der Rechnung?
Bei Dienstleistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Land schuldet dein Kunde die Umsatzsteuer in seinem Land. Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, mit deiner USt-IdNr., der USt-IdNr. des Kunden und dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Die Rechnung muss spätestens am 15. des Folgemonats ausgestellt sein, und du meldest den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung. Das Werkzeug druckt den Hinweis automatisch, auf Wunsch in der Sprache deines Kunden.
Darf ich Rechnungen auf Englisch schreiben?
Ja. Das Umsatzsteuergesetz schreibt keine Sprache vor. Das Finanzamt kann nach § 87 der Abgabenordnung aber eine Übersetzung verlangen. Das Werkzeug erstellt Rechnungen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Polnisch, jeweils mit dem passenden Steuerhinweis.
Muss ich ab 2027 oder 2028 E-Rechnungen schreiben?
Für Rechnungen an Unternehmen in Deutschland ja: ab 2027, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, ab 2028 in jedem Fall. Bis Ende 2026 darfst du noch Papier schicken oder, wenn dein Kunde zustimmt, ein einfaches PDF. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen, und die Pflicht gilt weder für Kunden im Ausland noch für Privatleute. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit 2025.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Ein einfaches PDF nicht. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format, das Software auslesen kann, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Ein ZUGFeRD-PDF sieht aus wie eine gewöhnliche PDF-Rechnung, enthält aber zusätzlich die Rechnungsdaten als XML-Datei. Das Werkzeug erstellt dieses Format mit dem Knopf „E-Rechnung als PDF (ZUGFeRD)“.
Brauche ich eine USt-IdNr.?
Für Reverse Charge und für Warenlieferungen in andere EU-Länder ja, dort gehören deine und die USt-IdNr. des Kunden auf die Rechnung. Du beantragst sie beim Bundeszentralamt für Steuern. Arbeitest du nur für Kunden in Deutschland, reicht auf der Rechnung deine Steuernummer.
Wo werden meine Rechnungsdaten gespeichert?
Nur in deinem Browser. Das Werkzeug läuft vollständig auf deinem Gerät, es gibt kein Konto und keine Übertragung an Wambur. Den Entwurf behält dein Browser nur, wenn du „Entwurf auf diesem Gerät speichern“ anhakst. Sonst ist er weg, sobald du den Tab schließt. „Alle lokal gespeicherten Invoice-Kit-Daten löschen“ entfernt gespeicherte Entwürfe wieder. Eine Rechnung sicherst du mit „Sichern (JSON)“ als Datei. Auf dieser Seite laden wir keine Werbung und keine Statistik.