Absicherung im Ausland: was wirklich zählt
Der Teil, den man gern aufschiebt. Dabei entscheidet er im Ernstfall über fünfstellige Beträge, und einer der wichtigsten Punkte betrifft die Rückkehr.
Kurz gesagt: Die gesetzliche Kasse zahlt im europäischen Ausland nur die nötigste Behandlung und keinen Rücktransport. Übliche Reiseversicherungen enden nach 90 Tagen. Wer länger unterwegs ist, braucht eine Auslandskrankenversicherung. Der teuerste Fehler passiert aber oft erst bei der Rückkehr, weil freiwillig Versicherte keinen Anspruch auf Wiederaufnahme haben.
Was zahlt deine Krankenkasse im Ausland wirklich?
Innerhalb der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, meist die Rückseite deiner Versichertenkarte. Sie klingt nach umfassendem Schutz, hat aber drei Grenzen, die im Ernstfall zählen:
Nur das Nötigste
Erstattet wird, was medizinisch notwendig ist und nicht bis zur Rückkehr warten kann. Planbare Behandlungen fallen nicht darunter.
Nur staatliche Häuser
Private Kliniken sind nicht abgedeckt. In Ländern, in denen die Versorgung überwiegend privat läuft, hilft die Karte wenig.
Kein Rücktransport
Der teuerste Posten überhaupt ist ausdrücklich nicht enthalten. Genau dafür gibt es die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Dazu kommt eine Deckelung, die kaum jemand kennt: Deine Kasse erstattet höchstens den Betrag, der für dieselbe Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Ist die Rechnung vor Ort höher, zahlst du die Differenz. Außerhalb Europas, also etwa in Thailand, Mexiko oder den USA, gilt die Karte ohnehin nicht.
Warum reicht die normale Reiseversicherung nicht?
Die Auslandsreise-Krankenversicherung für wenige Euro im Jahr ist für Urlaub gemacht. Üblich ist eine Grenze von rund 90 Tagen je Reise, manche Tarife decken auch weniger. Wer durchgehend unterwegs ist, fällt nach dieser Frist heraus, oft ohne es zu merken, weil niemand daran erinnert.
Für längere Aufenthalte gibt es zwei andere Produktarten. Die Auslandskranken versicherung für Langzeit deckt medizinische Kosten über Monate oder Jahre. Die internationale Krankenversicherung ähnelt einer Vollversicherung ohne zeitliche Begrenzung und ist entsprechend teurer. Am Markt bewegen sich hier unter anderem SafetyWing, Genki, ProTrip und Foyer Global Health. Welche Art zu dir passt, hängt vor allem davon ab, ob du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst und wie lange du am Stück fort bist.
Worauf sich beim Vergleich zu achten lohnt, unabhängig vom Anbieter: Gilt der Schutz auch im Heimatland bei Besuchen? Sind Vorerkrankungen ausgeschlossen? Ist der Rücktransport enthalten, und zwar der medizinisch sinnvolle, nicht nur der medizinisch notwendige? Wer ein Nomaden-Visum beantragen will, braucht den Nachweis ohnehin, dort ist die Police Teil der Voraussetzungen. Diese Unterscheidung im Kleingedruckten entscheidet darüber, ob du im Krankheitsfall nach Hause kommst oder vor Ort bleiben musst.
Der Punkt, den fast alle übersehen: die Rückkehr
Hier liegt der Fehler, der am meisten kostet, und er passiert lange vor dem Schadensfall. Wer den Wohnsitz in Deutschland abmeldet, endet die Versicherungspflicht und kann sich bei der Kasse abmelden. Wann eine Abmeldung überhaupt sinnvoll ist, hängt am Aufenthaltstitel und der Steuerfrage. Das spart sofort Geld. Das Problem zeigt sich erst bei der Rückkehr:
Für freiwillig Versicherte besteht kein Anspruch auf Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Wer also als Selbstständiger freiwillig versichert war, sich abmeldet und Jahre später zurückkommt, steht ohne Rückkehrrecht da. Genau dafür gibt es die Anwartschaftsversicherung: Du zahlst während der Abwesenheit einen kleinen Beitrag und behältst das Recht, später wieder vollwertiges Mitglied zu werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Anwartschaft besteht allerdings ebenfalls nicht, das ist eine Frage der jeweiligen Kasse. Beides zusammen heißt: Diese Frage gehört vor die Abmeldung, nicht danach.
Pflichtversicherte Angestellte, die befristet ins Ausland gehen, sind meist weniger betroffen. Für Selbstständige und Freiberufler ist es dagegen der wichtigste Anruf vor der Abreise. Er dauert zwanzig Minuten und kann später fünfstellige Beträge sparen.
Welche Absicherung brauchst du als Freelancer zusätzlich?
Neben der Gesundheit gibt es einen zweiten Bereich, der beim ortsunabhängigen Arbeiten oft fehlt: die berufliche Haftung. Eine Berufshaftpflicht ist in den meisten freien Berufen nicht vorgeschrieben, wird aber von Auftraggebern zunehmend verlangt, gerade bei größeren Kunden. Sie deckt sogenannte reine Vermögensschäden ab, also finanzielle Verluste beim Kunden ohne Personen- oder Sachschaden: eine fehlerhafte Software, eine falsche Beratung, eine versäumte Frist. In der IT-Beratung sind sechsstellige Schadenssummen keine Seltenheit.
Zwei Dinge, die beim Abschluss leicht untergehen: Ob der Schutz weltweit gilt oder nur in Europa, und ob er Tätigkeiten für Kunden außerhalb der EU einschließt. Wer gestaltend arbeitet, kann außerdem den Schutz bei Urheberrechtsverletzungen einschließen lassen, ein häufiger Streitpunkt bei Bildern und Schriften.
Was du dir sparen kannst
Nicht jede Police lohnt sich. Gepäckversicherungen zahlen selten so viel wie erhofft und schließen genau die Elektronik oft aus, um die es dir geht. Reiserücktritt ergibt Sinn bei teuren Einzelbuchungen, nicht bei flexiblen Reisen ohne Vorkasse. Und mehrere Auslandskrankenversicherungen parallel bringen nichts: Im Schadensfall zahlt nicht die Summe, sondern eine reguliert und holt sich den Anteil bei der anderen.
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