Visum und Aufenthalt: was wirklich erlaubt ist

Die ehrliche Antwort auf die Frage, die fast alle stellen, und die niemand so klar beantwortet, wie man es sich wünschen würde.

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Kurz gesagt: Im Schengen-Raum darfst du dich 90 Tage je 180 Tage aufhalten. Ob Arbeiten für ausländische Auftraggeber dabei erlaubt ist, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und bleibt eine Grauzone. Wer planbar leben will, braucht ein eigenes Visum. Inzwischen bieten es über 50 Länder an, allerdings mit Einkommensgrenzen zwischen etwa 2.800 und 4.500 Euro im Monat.

Darfst du auf einem Touristenvisum arbeiten?

Diese Frage hat keine saubere Ja-oder-Nein-Antwort, und wer sie dir gibt, vereinfacht. Die Rechtslage ist tatsächlich nicht klar geregelt: Ein Touristenvisum deckt Erwerbstätigkeit formell meist nicht ab. Ob das Arbeiten am Laptop für einen Kunden im Heimatland darunterfällt, sagen die Gesetze der meisten Länder nicht ausdrücklich.

In der Praxis wird es kaum verfolgt, solange kein Bezug zum Aufenthaltsland entsteht, du also keine dortigen Kunden bedienst, keine Rechnungen mit lokaler Adresse stellst und keine Betriebsstätte begründest. Genau hier liegt aber der Haken, den viele erst später spüren: Eine Grauzone bleibt eine Grauzone. Du hast keinen belastbaren Status, keine Anmeldung, und damit oft keinen Zugang zu einem lokalen Konto, einem regulären Mietvertrag oder dem Gesundheitssystem vor Ort. Bei der Einreise entscheidet im Zweifel der Beamte am Schalter, nicht deine Auslegung.

Für ein paar Wochen ist das für viele vertretbar. Wer länger bleiben, sich anmelden oder eine Wohnung mieten will, kommt um einen richtigen Aufenthaltstitel nicht herum.

Wie funktioniert die 90-Tage-Regel wirklich?

Im Schengen-Raum gilt: höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Der häufigste Irrtum dabei ist, das als „drei Monate drin, drei Monate raus" zu lesen. Es ist ein gleitendes Fenster: An jedem Tag wird zurückgerechnet, wie viele der vergangenen 180 Tage du im Raum warst. Wer im Januar 60 Tage in Spanien war, hat im März nicht automatisch wieder 90 Tage frei.

Zwei weitere Punkte, die regelmäßig für Ärger sorgen: Die Tage gelten für den gesamten Schengen-Raum zusammen, nicht je Land. Wer von Portugal nach Kroatien fährt, fängt nicht neu an zu zählen. Wer mehrere Ziele plant, sollte die Reihenfolge der Flüge deshalb an dieses Kontingent anpassen. Und Ein- sowie Ausreisetag zählen jeweils als voller Tag mit. Rechne es deshalb lieber nach, als es im Kopf zu schätzen: genau dafür ist der Rechner direkt hier unten.

Schengen-Rechner: 90 Tage in 180

Trag deine Aufenthalte im Schengen-Raum ein. Der Rechner prüft für deinen Stichtag das gleitende 180-Tage-Fenster und sagt dir, wie viele Tage frei sind und wie lange du am Stück noch bleiben darfst. Ein- und Ausreisetag zählen mit. Alles läuft in deinem Browser, es wird nichts gespeichert oder gesendet.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist der offizielle Rechner der EU-Kommission. Grenzfälle und die genaue Auslegung klärt die zuständige Botschaft.

Was verlangen die Nomaden-Visa?

Über 50 Länder bieten inzwischen einen eigenen Aufenthaltstitel für ortsunabhängig Arbeitende an. Die Bedingungen unterscheiden sich stark, entscheidend ist fast immer der Einkommensnachweis. Die Tabelle lässt sich nach Land und Einkommen sortieren.

Einkommensgrenzen der Nomaden-Visa in Europa, geprüft am 6. September 2026
Grundlage und Besonderheit Aufschlag für Angehörige
Italien rund 2.700 Euro Als Jahreswert festgelegt: 32.400 Euro, und zwar aus Quellen außerhalb Italiens. keine belastbare Angabe
Spanien rund 2.850 Euro 200 Prozent des Mindestlohns. Von den bekannten Zielen die niedrigste Hürde, entsprechend gefragt. 75 Prozent für den ersten, 25 Prozent je weiterem
Ungarn rund 3.000 Euro Heißt dort White Card. Vergleichsweise niedrige Hürde bei niedrigen Lebenshaltungskosten. keine belastbare Angabe
Griechenland 3.500 Euro netto Netto, also nach Steuern im Heimatland. Das ist die meistübersehene Falle der Liste. 20 Prozent für Ehe- oder Lebenspartner, 15 Prozent je Kind
Malta 3.500 Euro Als Jahreswert festgelegt: 42.000 Euro. keine belastbare Angabe
Kroatien 3.622,50 Euro 2,5-facher durchschnittlicher Nettolohn (Januar 2026: 1.511 Euro). Bis 18 Monate, auswärtige Einkünfte bleiben unbesteuert. Alternativ 43.470 Euro Erspartes. 10 Prozent je Angehörigem
Portugal rund 3.680 Euro Vierfacher Mindestlohn. Der Ruf als günstiges Ziel stimmt bei der Einkommenshürde nicht mehr. keine belastbare Angabe
Estland 4.500 Euro Über die letzten sechs Monate gemittelt, angehoben von zuvor 3.504 Euro. Ein Jahr, nicht verlängerbar. Ob brutto oder netto gemeint ist, wird uneinheitlich angegeben, das gehört vorab geklärt. keine belastbare Angabe

Die Beträge hängen fast überall am jeweiligen Mindest- oder Durchschnittslohn und steigen dadurch jedes Jahr. Wir prüfen sie jährlich im Januar nach. Wo wir keine belastbare Angabe gefunden haben, steht das ausdrücklich da, statt eine Zahl zu schätzen. Verbindlich ist immer die Botschaft oder Ausländerbehörde des Ziellands.

Was in fast allen Verfahren zusätzlich verlangt wird: Kontoauszüge über drei bis sechs Monate als Nachweis regelmäßiger Einkünfte, eine Krankenversicherung mit Gültigkeit im Zielland, ein Führungszeugnis und Nachweise über den Auftraggeber oder die eigene Selbstständigkeit. Wer mit Familie reist, muss meist 20 bis 75 Prozent mehr Einkommen nachweisen, je Angehörigem.

Was ein Visum nicht regelt

Der wichtigste Punkt zum Schluss, weil er die meisten überrascht: Ein Aufenthaltstitel sagt nichts über deine Steuerpflicht. Das sind zwei getrennte Fragen mit unterschiedlichen Regeln. Die Steuerpflicht hängt in der Regel davon ab, wo dein Lebensmittelpunkt liegt und wie lange du dich tatsächlich aufhältst, nicht davon, welches Visum in deinem Pass steht.

Wer den deutschen Wohnsitz behält, bleibt meist in Deutschland steuerpflichtig, auch mit spanischem Nomaden-Visum. Wer ihn aufgibt, kann im Zielland steuerpflichtig werden, sobald eine bestimmte Aufenthaltsdauer überschritten ist. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, wer in welchem Fall zugreift. Das ist der Punkt, an dem allgemeine Information endet und ein Steuerberater anfängt, und zwar bevor du dich abmeldest, nicht im Jahr darauf.

Häufige Irrtümer

„Ich bin nur Tourist, das zählt nicht." Für die Einreise vielleicht, für das Finanzamt zählt der tatsächliche Aufenthalt. „Ein Visum macht mich steuerfrei." Nein, es sind getrennte Fragen. „Ich melde mich einfach ab, dann bin ich raus." Die Abmeldung löst keine Steuerfrage automatisch und kann andere Probleme schaffen, etwa bei der Krankenversicherung. „Die Regeln von letztem Jahr gelten noch." Einkommensgrenzen hängen oft am Mindestlohn und steigen jährlich.

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Häufige Fragen zu Visum und Aufenthalt

Darf ich auf einem Touristenvisum für Kunden im Heimatland arbeiten?
Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. Touristenvisa decken Erwerbstätigkeit formell meist nicht ab, ob Arbeit am Laptop für ausländische Auftraggeber darunter fällt, regeln die meisten Gesetze nicht ausdrücklich. Verfolgt wird es selten, solange kein Bezug zum Aufenthaltsland entsteht. Belastbar ist dieser Zustand aber nicht: Es gibt keinen gesicherten Status, keine Anmeldung und damit oft keinen Zugang zu Konto, Mietvertrag oder Gesundheitssystem vor Ort.
Wie rechnet sich die 90-Tage-Regel im Schengen-Raum?
Als gleitendes Fenster, nicht als feste Blöcke. An jedem Tag wird geprüft, wie viele der zurückliegenden 180 Tage du im Schengen-Raum verbracht hast, und diese Summe darf 90 nicht überschreiten. Die Tage gelten für alle Schengen-Staaten zusammen, ein Ortswechsel setzt den Zähler also nicht zurück. Ein- und Ausreisetag zählen jeweils voll mit. Die EU-Kommission bietet dafür einen kostenlosen Rechner an.
Brauche ich als deutscher Staatsangehöriger ein Nomaden-Visum für Spanien oder Portugal?
Nein. Innerhalb der EU gilt Freizügigkeit, die Nomaden-Visa richten sich an Menschen aus Drittstaaten. Für dich zählen stattdessen zwei andere Dinge: die Meldepflicht im Zielland, die vielerorts ab drei Monaten Aufenthalt greift, und die Frage, wo du steuerpflichtig wirst. Relevant werden Nomaden-Visa für dich erst außerhalb der EU. Viele Ratgeberseiten lassen diesen Punkt weg.
Wie viel Einkommen verlangen die Nomaden-Visa?
Geprüft im September 2026: Italien rund 2.700 Euro im Monat (als Jahreswert von 32.400 Euro festgelegt), Spanien rund 2.850 Euro, Ungarn rund 3.000 Euro, Griechenland 3.500 Euro netto, Malta 3.500 Euro, Kroatien 3.622,50 Euro, Portugal rund 3.680 Euro und Estland 4.500 Euro. Achte auf die Feinheiten: Griechenland rechnet netto, also nach Steuern im Heimatland, und Estland hat den Wert von zuvor 3.504 Euro angehoben. Die Beträge hängen meist am Mindest- oder Durchschnittslohn und steigen dadurch jährlich. Für Angehörige kommen je nach Land 10 bis 75 Prozent dazu. Verlangt werden außerdem Kontoauszüge über drei bis sechs Monate, eine im Zielland gültige Krankenversicherung und ein Führungszeugnis.
Macht mich ein Nomaden-Visum steuerfrei?
Nein, das sind zwei getrennte Fragen. Der Aufenthaltstitel erlaubt dir, dich im Land aufzuhalten und zu arbeiten. Wo du Steuern zahlst, hängt vom Lebensmittelpunkt und der tatsächlichen Aufenthaltsdauer ab, geregelt über nationales Recht und Doppelbesteuerungsabkommen. Wer den deutschen Wohnsitz behält, bleibt in der Regel auch hier steuerpflichtig. Das gehört vor die Abreise mit einem Steuerberater geklärt, nicht im Jahr danach.