Visum und Aufenthalt: was wirklich erlaubt ist
Die ehrliche Antwort auf die Frage, die fast alle stellen, und die niemand so klar beantwortet, wie man es sich wünschen würde.
Kurz gesagt: Im Schengen-Raum darfst du dich 90 Tage je 180 Tage aufhalten. Ob Arbeiten für ausländische Auftraggeber dabei erlaubt ist, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und bleibt eine Grauzone. Wer planbar leben will, braucht ein eigenes Visum. Inzwischen bieten es über 50 Länder an, allerdings mit Einkommensgrenzen zwischen etwa 2.800 und 4.500 Euro im Monat.
Darfst du auf einem Touristenvisum arbeiten?
Diese Frage hat keine saubere Ja-oder-Nein-Antwort, und wer sie dir gibt, vereinfacht. Die Rechtslage ist tatsächlich nicht klar geregelt: Ein Touristenvisum deckt Erwerbstätigkeit formell meist nicht ab. Ob das Arbeiten am Laptop für einen Kunden im Heimatland darunterfällt, sagen die Gesetze der meisten Länder nicht ausdrücklich.
In der Praxis wird es kaum verfolgt, solange kein Bezug zum Aufenthaltsland entsteht, du also keine dortigen Kunden bedienst, keine Rechnungen mit lokaler Adresse stellst und keine Betriebsstätte begründest. Genau hier liegt aber der Haken, den viele erst später spüren: Eine Grauzone bleibt eine Grauzone. Du hast keinen belastbaren Status, keine Anmeldung, und damit oft keinen Zugang zu einem lokalen Konto, einem regulären Mietvertrag oder dem Gesundheitssystem vor Ort. Bei der Einreise entscheidet im Zweifel der Beamte am Schalter, nicht deine Auslegung.
Für ein paar Wochen ist das für viele vertretbar. Wer länger bleiben, sich anmelden oder eine Wohnung mieten will, kommt um einen richtigen Aufenthaltstitel nicht herum.
Wie funktioniert die 90-Tage-Regel wirklich?
Im Schengen-Raum gilt: höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Der häufigste Irrtum dabei ist, das als „drei Monate drin, drei Monate raus" zu lesen. Es ist ein gleitendes Fenster: An jedem Tag wird zurückgerechnet, wie viele der vergangenen 180 Tage du im Raum warst. Wer im Januar 60 Tage in Spanien war, hat im März nicht automatisch wieder 90 Tage frei.
Zwei weitere Punkte, die regelmäßig für Ärger sorgen: Die Tage gelten für den gesamten Schengen-Raum zusammen, nicht je Land. Wer von Portugal nach Kroatien fährt, fängt nicht neu an zu zählen. Wer mehrere Ziele plant, sollte die Reihenfolge der Flüge deshalb an dieses Kontingent anpassen. Und Ein- sowie Ausreisetag zählen jeweils als voller Tag mit. Die EU-Kommission stellt dafür einen kostenlosen Rechner bereit, der zuverlässiger ist als jede Kopfrechnung.
Was verlangen die Nomaden-Visa?
Über 50 Länder bieten inzwischen einen eigenen Aufenthaltstitel für ortsunabhängig Arbeitende an. Die Bedingungen unterscheiden sich stark, entscheidend ist fast immer der Einkommensnachweis. Die folgenden Werte gelten für Anfang 2026 und ändern sich regelmäßig, weil sie oft an den jeweiligen Mindestlohn gekoppelt sind:
Spanien
Rund 2.849 Euro im Monat, gekoppelt an das Doppelte des Mindestlohns. Von den bekannten Zielen die niedrigste Hürde, entsprechend gefragt.
Kroatien
Etwa 3.622 Euro im Monat, dafür bis zu 18 Monate Aufenthalt. Auswärts erzielte Einkünfte werden dort nicht besteuert.
Portugal
Rund 3.680 Euro im Monat, das Vierfache des Mindestlohns. Der Ruf als günstiges Ziel stimmt bei der Einkommenshürde nicht mehr.
Estland
4.500 Euro brutto im Monat, ein Jahr, nicht verlängerbar. Die höchste Hürde der vier und der kürzeste Horizont.
Was in fast allen Verfahren zusätzlich verlangt wird: Kontoauszüge über drei bis sechs Monate als Nachweis regelmäßiger Einkünfte, eine Krankenversicherung mit Gültigkeit im Zielland, ein Führungszeugnis und Nachweise über den Auftraggeber oder die eigene Selbstständigkeit. Wer mit Familie reist, muss meist 20 bis 75 Prozent mehr Einkommen nachweisen, je Angehörigem.
Was ein Visum nicht regelt
Der wichtigste Punkt zum Schluss, weil er die meisten überrascht: Ein Aufenthaltstitel sagt nichts über deine Steuerpflicht. Das sind zwei getrennte Fragen mit unterschiedlichen Regeln. Die Steuerpflicht hängt in der Regel davon ab, wo dein Lebensmittelpunkt liegt und wie lange du dich tatsächlich aufhältst, nicht davon, welches Visum in deinem Pass steht.
Wer den deutschen Wohnsitz behält, bleibt meist in Deutschland steuerpflichtig, auch mit spanischem Nomaden-Visum. Wer ihn aufgibt, kann im Zielland steuerpflichtig werden, sobald eine bestimmte Aufenthaltsdauer überschritten ist. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, wer in welchem Fall zugreift. Das ist der Punkt, an dem allgemeine Information endet und ein Steuerberater anfängt, und zwar bevor du dich abmeldest, nicht im Jahr darauf.
Häufige Irrtümer
„Ich bin nur Tourist, das zählt nicht." Für die Einreise vielleicht, für das Finanzamt zählt der tatsächliche Aufenthalt. „Ein Visum macht mich steuerfrei." Nein, es sind getrennte Fragen. „Ich melde mich einfach ab, dann bin ich raus." Die Abmeldung löst keine Steuerfrage automatisch und kann andere Probleme schaffen, etwa bei der Krankenversicherung. „Die Regeln von letztem Jahr gelten noch." Einkommensgrenzen hängen oft am Mindestlohn und steigen jährlich.
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