Wenn der Flug ausfällt oder ewig dauert

Bis zu 600 Euro stehen dir nach EU-Recht zu. Viele holen sie nie ab.

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Kurz erklärt

Nach der EU-Verordnung 261/2004 stehen dir bei mindestens drei Stunden Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung 250, 400 oder 600 Euro zu, je nach Flugdistanz und unabhängig vom Ticketpreis. Fordern kannst du selbst und kostenlos oder über einen Dienstleister, der dafür einen Anteil behält.

Wann besteht der Anspruch?

Die Verordnung greift, wenn dein Flug in der EU startet, oder wenn er mit einer Airline aus der EU dort landet. Entschädigung gibt es typischerweise bei mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel, bei einer Annullierung ohne rechtzeitige Ankündigung und bei Nichtbeförderung trotz gültiger Buchung, etwa bei Überbuchung. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Endziel, nicht der Abflug.

Wie viel steht dir zu?

250 Euro

Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer, zum Beispiel viele Verbindungen innerhalb Europas.

400 Euro

Mittelstrecke innerhalb der EU über 1.500 Kilometer sowie andere Flüge bis 3.500 Kilometer.

600 Euro

Langstrecke über 3.500 Kilometer außerhalb der EU.

Die Summe hängt an der Distanz, nicht am Ticketpreis. Auch bei einem sehr günstigen Ticket bleibt der Anspruch in voller Höhe bestehen.

Wann gibt es trotz Verspätung nichts?

Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, auf die die Airline keinen Einfluss hat: Unwetter, Sicherheitsrisiken, Streiks der Flugsicherung oder Vogelschlag. Ein technischer Defekt am Flugzeug zählt nach der Rechtsprechung dagegen meist nicht dazu, weil er zum normalen Betrieb gehört. Genau an dieser Grenze scheitern viele Ablehnungen von Airlines, und genau deshalb lohnt es sich oft, nicht beim ersten Nein aufzugeben.

Selbst fordern oder Dienstleister beauftragen?

Beides ist möglich, und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie viel dir deine Zeit wert ist.

Selbst fordern

Du schreibst die Airline direkt an und bekommst im Erfolgsfall die volle Summe. Es kostet nichts außer Zeit und Geduld. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband macht das aber nur ein kleiner Teil der Betroffenen, weil viele Airlines erst einmal abwehren.

Dienstleister

Der übernimmt Schriftverkehr und notfalls die Klage und trägt das Kostenrisiko. Bei AirHelp sind es ohne Mitgliedschaft 35 Prozent der Entschädigung, bei einer Klage kommen 15 Prozent dazu. Du bekommst also weniger, dafür ohne Aufwand.

Mitgliedschaft

Bei AirHelp+ zahlst du einen Jahresbeitrag, dafür entfallen diese Gebühren, und es kommen Leistungen bei Verspätung und Gepäckproblemen dazu. Das rechnet sich eher, wenn du häufig fliegst.

Meine Tipps

Belege sofort sichern

Bordkarte, Buchungsbestätigung und ein Foto der Anzeigetafel mit der Verspätung. Später ist das kaum noch zu beschaffen.

Grund schriftlich geben lassen

Frag am Schalter nach dem Grund der Verspätung und lass ihn dir bestätigen. Das entscheidet später über den Anspruch.

Erst selbst versuchen

Ein formloses Schreiben an die Airline kostet nichts. Kommt keine Reaktion oder eine pauschale Ablehnung, kannst du immer noch abgeben.

Fristen kennen

Ansprüche verjähren in Deutschland regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. Alte Flüge lohnen also oft noch einen Blick.

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AirHelp+: Entschädigung ohne Service-Gebühr

AirHelp+ ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Ohne sie behält AirHelp im Erfolgsfall eine Service-Gebühr von 35 Prozent der Entschädigung ein, bei einer Klage kommen 15 Prozent dazu. Mit der Mitgliedschaft entfallen diese Gebühren, dazu kommen Leistungen bei Verspätung, Gepäckproblemen und verpassten Anschlüssen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft du fliegst.

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Häufige Fragen zu Fluggastrechten

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Nach der EU-Verordnung 261/2004 in der Regel bei mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel, bei Annullierung ohne rechtzeitige Ankündigung und bei Nichtbeförderung trotz gültiger Buchung. Der Flug muss in der EU starten oder mit einer EU-Airline in der EU landen.
Wie viel Geld steht mir zu?
Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz und liegt bei 250, 400 oder 600 Euro. Sie ist unabhängig vom Ticketpreis, ein billiges Ticket bedeutet also nicht weniger Entschädigung.
Wann gibt es trotz Verspätung nichts?
Bei außergewöhnlichen Umständen, auf die die Airline keinen Einfluss hat, etwa Unwetter, Sicherheitsrisiken, Streiks der Flugsicherung oder Vogelschlag. Technische Defekte am Flugzeug zählen nach der Rechtsprechung meist nicht dazu.
Kann ich das auch selbst fordern?
Ja, und dann bekommst du die volle Summe. Du wendest dich direkt an die Airline. In der Praxis machen das laut Verbraucherzentrale Bundesverband nur wenige, weil es Aufwand macht und Airlines oft abwehren. Ein Dienstleister nimmt dir die Arbeit ab, behält dafür aber einen Anteil.
Was kostet AirHelp und was bringt die Mitgliedschaft?
Ohne Mitgliedschaft behält AirHelp im Erfolgsfall 35 Prozent der Entschädigung ein, bei einer Klage kommen 15 Prozent dazu. Mit der kostenpflichtigen Mitgliedschaft AirHelp+ entfallen diese Gebühren, dazu kommen Leistungen bei Verspätung und Gepäckproblemen. Die aktuellen Preise stehen beim Anbieter.

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